In
allen Bereichen des Familienrechts beraten wir und vertreten wir Ihre
Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Die Schwerpunkte unserer
Tätigkeit liegen dabei im Bereich Scheidung, nachehelicher Unterhalt und
Kindesunterhalt. Außerdem auf den Gebieten, Zugewinnausgleich,
Vermögensregelung - insbesondere bei Miteigentum an Immobilien -
Zuweisung der Ehewohnung und Regelung des ehelichen Hausrats.
In Verbindung mit der Trennung von Ehegatten
übernehmen wir die Regelung von Unterhaltsansprüchen, sowie die Klärung
aller vermögensrechtlichen Trennungsfolgen. Gleiches gilt bei der
Trennung nicht verheirateter Partner.
Sind von einer Trennung oder Scheidung Kinder
betroffen, vertreten wir die Interessen der Eltern oder Elternteile zum
Umgangsrecht, zur elterlichen Sorge (Aufenthaltsbestimmungsrecht) und
zum Kindesunterhalt. Auch bei Gewalt in der Ehe übernehmen wir Ihre
Interessenwahrnehmung. Außerdem beraten wir im Vorfeld einer
Eheschließung im Hinblick auf die Erstellung eines Ehevertrages.
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Mediatorin (uni.), Zert. Verfahrensbeiständin
Studium
der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen mit dem
Schwerpunkt Zivilrecht und Familienrecht mit Abschluss des 1.
Juristischen Staatsexamen und Diplom.
Referendariat
im Landgerichtsbezirk Braunschweig und Anwaltsstationen in Berlin.
Zugelassen als Rechtsanwältin in Berlin seit Juli 2005.
Vom
BVEB (Berufsverband für Verfahrensbeistände) e.V. anerkannter
Verfahrensbeistand für Kinder und Jugendliche nach § 158 FamFG
(Anwalt/Anwältin des Kindes) seit 2014.
Fachanwaltskurs Familienrecht im April 2016 erfolgreich absolviert.